Untergang des historischen Tempelritterordens: Welche Rolle spielten die Könige des Heiligen Römischen Reiches?
Die Verhaftung und Verurteilung der französischen Tempelritter ist sehr eingehend erforscht; zuletzt verfasste Alain Demurger eine wichtige Monografie zu diesem Thema: Die Verfolgung der Templer. Chronik einer Vernichtung, München 2017.
Was die deutschen Lande angeht, finden sich in der Literatur nur spärliche Angaben: Hier gab es relativ wenige Templerniederlassungen, verglichen mit England und erst recht mit dem abendländischen „Stammland“ des Ordens, Frankreich.
Wie verhielten sich die Könige Albrecht und Heinrich, die nacheinander zwischen 1307 und 1313 regierten, bezüglich der Forderung nach Klärung von massiven Beschuldigungen gegen die Tempelritter?
König Philipp der Schöne richtete 1307 an die geistlichen Würdenträger und weltlichen Fürsten die Aufforderung, auch in ihrem Machtbereich die Templer verfolgen zu lassen. Der deutsch-römische König Albrecht (ca. 1255 bis 1308) antwortete, den Weisungen des Papstes Folge zu leisten – eine naheliegende Einstellung, denn der Templerorden unterstand unmittelbar dem Heiligen Stuhl.
Albrecht, der Sohn des Rudolf von Habsburg, ging nicht gegen die Tempelritter vor. Er fiel am 1. Mai 1308, einem Mordanschlag seines Neffen zum Opfer: Es ging nicht um Politik, sondern um eine Erbschaft. Albrecht ruht in der Krypta des Doms zu Speyer.
Nachfolger Albrechts war der Graf von Luxemburg, Heinrich (ca. 1278 bis 1313). Dieser war in mancher Hinsicht mit Frankreich verbunden – er war französischer Muttersprachler, verbrachte in seiner Jugend einige Zeit am Hof in Paris, so dass er Philipp sehr gut kannte. Er schloss nach vorübergehender Eintrübung des Verhältnisses zu Frankreich 1310 einen Freundschaftsvertrag mit Philipp, dessen Lehensmann er als Graf von Luxemburg ursprünglich war. Und vor allem beabsichtigte er, vom Papst zum Kaiser gekrönt zu werden (die erste Kaiserkrönung seit 1220!). Ließen ihn diese Einstellungen zum Verbündeten, ja zum Exekutor Philipps und Clemens' werden?
Mit Datum vom 7. August 1309 veranlasste Papst Clemens, politisch abhängig von Philipp und bereits in Frankreich (Avignon) residierend, ein Schreiben an Heinrich mit der Aufforderung, sich ein Vorbild an Philipp zu nehmen: „Dem in Christo hochgeliebten Sohn Heinrich, dem erlauchten König der Römer (carissimo in Christo filio Heinrico regi Romanorum illustri), teilt Papst Clemens V. mit, [1] er habe bereits zu Beginn seiner Erhebung zur Papstwürde (…) gehört, daß die Templer zwar nach außen hin unter dem Mantel der Religion kämpften, im Inneren aber seit langem im Apostasie und Häresie lebten. In Anbetracht des Ansehens und der Verehrung, die der Orden früher genoß, der Tatsache, daß er bis dahin nichts von jenem Verdacht oder ihrer rechtserheblichen Bescholtenheit (infamia contra ipsos) gehört habe, und weil sie seit jeher öffentlich das Kreuz trugen, mit Leben und Besitz gegen die Feinde des Glaubens für den Erwerb, die Bewahrung und die Verteidigung des Heiligen Landes kämpften, habe er der Einflüsterung keinen Glauben geschenkt“.
Im weiteren Verlauf des Urkundentextes folgt eine lobende Darstellung der Templerverhaftungen vom 13.10.1307, die Philipp auf Aufforderung des päpstlichen Inquisitors in die Wege geleitet habe (der Papst betont damit seine angebliche Initiative und benennt Philipp als ausführendes Organ anstatt als Drahtzieher). So heißt es weiter, nachdem der Papst die angeblichen Vergehen des Ordens kurz skizziert hat:
„Daher fordert Clemens den König auf, bittet und ermahnt ihn, so schnell wie möglich nach Erhalt dieses Schreibens, nachdem er die genannten Dinge sorgfältig erwogen habe, klug, sorgfältig, geheim und mit Zustimmung seiner Räte alle Templer seines Reiches und Herrschaftsgebietes und alle anderen, die darin gefunden werden, durch unverdächtige Personen an ein und demselben Tag verhaften und ihre beweglichen und unbeweglichen Güter beschlagnahmen zu lassen. Die gefangengenommenen Personen solle er im Namen des Papstes und des Apostolischen Stuhls an sicheren Orten unter zuverlässiger Bewachung festhalten lassen und ihre Güter anderen zuverlässigen Personen im Namen des Papstes zu treuen Händen übergeben, bis er von ihm andere Weisung erhalte“.
Die Treuhänder, die nicht aus königlichen Dienstverhältnissen kommen sollen, sollten in „Gegenwart von Tempelrittern und zuverlässigen Nachbarn der Ordensniederlassungen,“ Inventare anfertigen. „Der König solle dafür Sorge tragen, daß die Ländereien und Weinberge der Templer auf deren Kosten in der gewohnten Weise bewirtschaftet würden“, damit sie an die Templer im Falle ihrer erwiesenen Unschuld zurück gegeben werden können – oder, wenn sie schuldig sein sollten, dem Heiligen Land zugute kämen. „Clemens ermahnt den König, sich in dieser Sache so zu verhalten, daß er neben dem Lob der Menschen auch einen Zuwachs an Gnade bei Gott erwerbe und sich die Gnade des Papstes und des Apostolischen Stuhls voll und ganz verdiene. Was er aber in jenen Angelegenheiten zu tun befehle, solle er ihm so schnell wie möglich brieflich mitteilen. Seinem Vorgänger König Albrecht [I] ruhmreichen Angedenkens (clare memoriae Alberto regi Romanorum predecessori tuo) habe er bereits ein Gleiches geschrieben, wie er sich erinnere, doch da jener vom Tod ereilt worden sei, habe er die Ausführung nicht mehr anordnen können“.
(Abgedruckt in deutscher Übersetzung in: J.F. Böhmer: Regesta Imperii VI,4. Heinrich VII. 1288/1308-1313, Mainz 2006, Nr. 247, S. 258ff. Das Original, auf Pergament, ist verzeichnet unter Pisa AS 1309 agosto 7 Roncioni 610. Notar war Bernhard von Mercato. Der originale lateinische Text ist nachzulesen in: Francesco Bonaini: Acta Henrici VII, Florenz 1877, Nachdruck Aalen 1979, Nr. III, S. 6-8).
Bei dem erwähnten Schreiben an Albrecht, das verloren ist, handelt es sich wohl um das päpstliche Rundschreiben an die christlichen Könige vom 22.11.1307 (Bulle: Pastoralis praeeminentiae solio).
In einem weiteren Schreiben vom 4.4.1310 kam Papst Clemens erneut auf die Templerverfolgung zu sprechen: Er habe das Konzil, das die Untersuchungsergebnisse über die Templer auswerten soll, um ein Jahr auf 1312 verschoben. Heinrich sei unverändert persönlich eingeladen (abgedruckt in deutscher Übersetzung: J.F. Böhmer: Regesta Imperii VI,4. Heinrich VII. 1288/1308-1313, 2. Lieferung, Mainz 2014, Nr. 406, S. 94; Pergament, Siegel verloren, Pisa, Archivio Capitolare, Nr. 1324, im lateinischen Original abgedruckt in Bonaino, a.a.O., Nr. V, S. 8).
Eine Antwort ist in den einschlägigen Regesten- und Urkundensammlungen nicht nachgewiesen.
Heinrich verließ den deutschen Sprachraum, um im zerstrittenen, sich selbst zerfleischenden Reichsitalien Frieden und Gerechtigkeit wiederherzustellen: Dieser Versuch einer Restauratio Imperii scheiterte an den gegebenen Machtverhältnissen in den großen italienischen Städten und zum Teil auch an der konkurrierenden Italienpolitik Philipps des Schönen. Damit wandte sich Heinrich weitgehend von den deutschen Angelegenheiten, auch von der Templersache, ab. Zwar gelang es ihm, die Kaiserkrone zu erlangen, doch starb er bereits 1313.
Heinrich ist im Dom zu Pisa bestattet.
© Stefan Winckler