„Keine Freiheit zur Abschaffung der Freiheit!“ Die neue Aufsatzsammlung von Eckhard Jesse
In seinem Sammelband Deutsche Politikwissenschaftler (hrsg. mit Sebastian Liebold; Baden-Baden 2014) erörterte Eckhard Jesse unter anderem den Einfluss seiner bundesdeutschen Fachkollegen auf die Öffentlichkeit. Tatsächlich ist ihm, der klare, deutliche Worte nicht scheut, mit seiner neuen Zusammenstellung Extremismus und Demokratie. Parteien und Wahlen ein spürbarer Einfluss auf politische Entscheidungsträger, Journalisten und Bildungsbürger zu wünschen, denn ihn zeichnet das aus, was er nicht nur in dieser Zusammenstellung von seinen Fachkollegen und Studenten fordert: begründete Urteilskraft (S. 8, S. 46). In diesem neuen Buch, bestehend aus 24 Aufsätzen aus den vergangenen fünf Jahren, weist der ungemein produktive, seit kurzem emeritierte (aber wohl kaum in den Ruhestand entschwundene) Chemnitzer Professor in einer weitgehend allgemein-verständlichen Form auf manches hin, was m.E. eigentlich Allgemeingut sein sollte, und einiges, was diskussionswürdig und anregend ist.
Ersteres betrifft das Themenfeld Extremismus, zweites das Wahlrecht.
In einer Zeit, in der verschiedene, sich gegenseitig bekämpfende Ausprägungen des Extremismus offensichtlich im Ansteigen begriffen sind, erscheinen Jesses Thesen zu diesem Themenkomplex höchst relevant. Wer den demokratischen Verfassungsstaat schützen will, so meint er zu Recht, dürfe sich nicht auf die von den Linken und von linksextremistischen Gruppen nahegelegte Spur des einseitigen Antifaschismus begeben (ein Begriff, der nicht zufällig kommunistischen Ursprungs ist und zugleich die Ablehnung des Kapitalismus beinhaltet, denn dieser habe laut Komintern den „Faschismus“ erst hervorgebracht), denn „Antifaschismus“ richte sich auch gegen den Konservatismus und die demokratische Rechte. Vielmehr sei ein Anti-Extremismus erforderlich, der allen drei gegenwärtigen Hauptfeinden des demokratischen Verfassungsstaates gleichermaßen widersteht: Links- und Rechtsextremismus sowie dem (islamischen) Fundamentalismus. Dabei seien Vergleiche zwischen den unterschiedlichen Ausprägungen hilfreich, um Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten1: So gebe es den „weichen“, Extremismus der Partei Die Linke2, der „Elemente des demokratischen Verfassungsstaat abschwächen“ will und sich formal an die demokratischen Prinzipien hält, und den „harten“ Extremismus der NPD, der den demokratischen Verfassungsstaat in toto ablehnt und auf eine Distanzierung von Gewalt verzichtet (S. 111-129). Während die NPD gesellschaftlich weitgehend geächtet sei, werde der partielle Extremismus der Partei Die Linke größtenteils ignoriert bzw. sehr wenig kritisiert (S. 128). Die Linke sei, wie Jesse bereits 2009 schrieb, dabei, mehr Akzeptanz zu gewinnen und werde bald an Landesregierungen mit Sozialdemokraten und Grünen beteiligt zu werden (S. 129). Eine zutreffende Prognose - ebendies ist mittlerweile in Thüringen eingetreten, sogar mit einem Linken als Ministerpräsidenten, obwohl auch eine CDU-SPD-Koalition rechnerisch möglich gewesen wäre. Jesse ist überzeugt: „Ein Bündnis zwischen einer demokratischen Partei und einer nur begrenzt systemloyalen Partei verstößt gegen den demokratischen Grundkonsens in der Bundesrepublik Deutschland. Auf diese Weise leidet der antiextremistische Konsens Schaden. Eine Abgrenzung von der LINKEN ist ein Gebot demokratischer Notwendigkeit. Unter Demokraten sollte darin Konsens herrschen, dass ein Bündnis mit einer Partei, der es offensichtlich an demokratischer Zuverlässigkeit fehlt, nicht in Frage kommt. Das Prinzip der streitbaren Demokratie verdient es, ernst genommen zu werden. (…) Als die CDU 1992 in Baden-Württemberg mit der Partei der ,Republikaner' eine regierungsfähige Mehrheit gehabt hätte, war die Bildung einer solchen Koalition von vornherein ausgeschlossen – zu Recht. Was nach rechts hin funktioniert, muß für links gelten“ (S. 325). Der Rezensent stimmt Jesse weiterhin zu, wenn dieser ein „antifaschistisches Forschungsdesign“ bemerkt, auf dem viele Studien über Rechtsextremismus basieren: „Die Demokratie werde (nur) von außen gefährdet, so der häufige Duktus. Damit erklärt sich auch, wiewohl nicht ausschließlich, die Fülle der Studien zu rechtsextremistischen Einstellungspotentialen und die [Hervorhebung vom Rezensenten] fast zu vernachlässigende Zahl von Arbeiten zu linksextremistischen oder islamistischen Potentialen. Ein Vergleich, der manches relativierte, wäre dringend vonnöten“ (S. 256). Wenig brauchbar sei auch der Begriff des „Extremismus der Mitte“, den er hier im Detail anhand einer Studie von Leipziger Sozialpsychologen (2013) kritisiert, um nicht zu sagen: „seziert“ (S. 235-259). Unmissverständliche Worte gegenüber diversen Fachkollegen, denen er an anderer Stelle (S. 12) eine stärkere Einbeziehung der Zeitgeschichtsforschung nahelegt (konsequenterweise verfasste er biographische Aufsätze über zwei Politikwissenschaftler, die sich auf eben diesem Gebiet beste Meriten erworben haben: Karl Dietrich Bracher und Hans Peter Schwarz: S. 59- 90). Dass die Extremismusforschung ein „Stiefkind“3 der Politikwissenschaft sei, glaubt der Rezensent zwar nicht; dass es viel im Sinne von Backes/Jesse zu verbessern gibt, hingegen sehr wohl.
Besonders wertvoll erscheint dem Rezensenten das Unterkapitel Streitbare Demokratie und Extremismuskonzept (S. 178-183). Jesse hatte 1980 eine Monographie zum Thema verfasst und sich 1989 über die Streitbare Demokratie in der Bundesrepublik anhand des Extremistenbeschlusses habilitiert. Der Rezensent unterstützt das Konzept der Streitbaren Demokratie. Wie sie im Einzelfall am besten angewandt werden kann, ist (freilich) oft umstritten, wie Jesse selbst am Beispiel eines NPD-Verbotsverfahrens aufzeigt (S. 159-176) und wie sie besonders rigoros in der frühen Bundesrepublik gehandhabt wurde. Die passende Dosierung zu finden, ist schwerer als gemeinhin angenommen.
Zwar scheint Eckhard Jesse in der breiteren Öffentlichkeit im wesentlichen als Extremismusforscher bekannt zu sein – er ist Verfasser zahlreicher Monographien zu diesem Komplex, und nicht zuletzt Mitgründer/Mitherausgeber der langlebigen renommierten Reihe Jahrbuch Extremismus & Demokratie. Sein Themenspektrum deckt jedoch weit größere Teile der Innenpolitik ab, insbesondere auch das politische System der Bundesrepublik Deutschland, ihre Institutionen, Parteien und Wahlen. So sieht er sich selbst zu Recht als „Demokratiewissenschaftler“ (S. 8). Dementsprechend verwundert es den Rezensenten keineswegs, hier einige seiner Überlegungen zum Wahlrecht vorzufinden. Jesse erörtert die Frage, ob denn der Wähler unbedingt eine Erst- und eine Zweitstimme haben muss. Er kommt auf die vielfach diskutierte Auffassung zurück, ein Mehrheitswahlrecht sei dem Verhältniswahlrecht vorzuziehen (S. 353ff.). Seiner verneinenden Antwort kann hinzugefügt werden, dass das Verhältniswahlrecht weit mehr in der Zwischenkriegszeit eine Zersplitterung des Parteiensystems und äußerst schwierige Regierungsbildungen herbeiführte (nicht nur in der Weimarer Republik, sondern auch in Portugal, Polen und der Tschechoslowakei), als in den vergangenen Jahrzehnten hierzulande. Ist die Fünf-Prozent-Hürde zu rechtfertigen? Es sei in der Tat bedenklich, ja ungerecht, dass dabei viele Stimmen „verlorengehen“. Sein Lösungsvorschlag: Der Wähler hat eine Haupt- und eine Nebenstimme (S. 361). Gibt er die „Hauptstimme“ an eine Partei, deren Anteil unter fünf Prozent bleibt, so wird seine Nebenstimme wirksam, und er hat seine Wahlentscheidung nicht umsonst abgegeben. Jesse hat diesen Vorschlag bereits in einem Aufsatz4 von 2003 geäußert, wobei er auf seiner Dissertation unter dem Titel Die Gestaltung des Wahlrechts in der Bundesrepublik Deutschland aufbauen konnte. Ein anderer Streitpunkt: die Regelung, wonach eine Partei mit der Erlangung dreier Direktmandate von der Fünf-Prozent-Klausel ausgenommen ist (Grundmandatsklausel; Bsp.: PDS, Bundestagswahl 1994), sei ersatzlos zu streichen (S. 367). Hier wie auch schon in vorangegangenen Texten zeigt Jesse jenen Mut zum begründeten Urteil, den er sich in seiner Disziplin von anderen wünscht. Für die Abschaffung der Überhangmandate plädierte Jesse bereits 2003.5Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat ihn bestätigt.
Es spricht sehr für den Hochschullehrer Prof. Eckhard Jesse, dass er Hinweise für das Ausarbeiten einer Dissertation nicht nur im Kolloquium oder unter vier Augen ausgesprochen, sondern auch schriftlich für einen breiteren Leserkreis von Promovenden formuliert hat (S. 453-473). Dem Rezensenten haben diese Ratschläge in seinem eigenen Promotionsverfahren recht gute Dienste geleistet. Gerade auch die Dozenten können von Jesses Erfahrung profitieren („Zehn ,goldene' Regeln für Doktorväter und -mütter“, S. 467-470).
1 Siehe dazu auch: Uwe Backes/Eckhard Jesse: Vergleichende Extremismusforschung (Extremismus und Demokratie, Bd. 11), und zuletzt: Eckhard Jesse (Hrsg.): Extremismus in EU-Staaten, Wiesbaden 2011.
2 Ausführlich dazu: Eckhard Jesse/Jürgen P. Lang: DIE LINKE – der smarte Extremismus einer deutschen Partei. München 2008.
3 Vergleichende Extremismusforschung, a.a.O., S. 35
4 Eckhard Jesse: Reformvorschläge zur Änderung des Wahlrechts. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, B52/2003, S. 3-11.
5 ebd., S. 10.
Eckhard Jesse: Extremismus und Demokratie. Parteien und Wahlen. Historisch-politische Streifzüge. Köln Weimar Wien 2015