Stefan Winckler
Historiker und Buchautor

Stefan Winckler 

Chinon, 1308 August 17.-20.

  

Im Namen Gottes Amen. Wir, Berengarius, durch göttliches Erbarmen Kardinalpriester, mit dem Titel von St. Nereus und St. Achilleus, und Stefan, mit dem Titel von St. Ciriacus in Thermis, und der Kardinaldiakon Landolf mit dem Titel St. Angelus machen jedem bekannt, der das vorliegende und öffentliche Dokument, ansehen wird: Nachdem kürzlich der Heiligste Vater und Unser Herr Clemens, durch die göttliche Vorsehung Pontifex Maximus der hochheiligen und universellen Kirche von Rom, aufgrund dessen, was durch öffentliche Äußerung und mit lebhafter Anzeige des hohen Königs der Franzosen, der Prälaten, Herzöge, Barone und anderer Adeliger und Nichtadeliger desselben Königreiches von Frankreich die Untersuchung gegen einige Brüder, Priester, Ritter, Ausbilder und Unteroffiziere des Templerordens hinsichtlich jener Ereignisse einleiten ließ, die sowohl die Brüder des Ordens wie auch den katholischen Glauben und den Zustand desselben Ordens betrifft, und durch welche Vorfälle diese öffentlich verleumdet worden sind, derselbe Papst, der die reine, volle und ganze Wahrheit über die Würdenträger des Ordens kennen will, namentlich von Bruder Jacques de Molay, Großmeister des gesamten Templerordens, und Bruder Raymbaud de Caron, Ausbilder in Übersee und vom Ausbilder der Templerniederlassungen Hugues de Perraud in Frankreich, Geoffroy de Gonneville in Aquitanien und Poitrou, Geoffroy de Charny in der Normandie, befiehlt und beauftragt uns speziell und das ausdrückliche mündliche Urteil, damit wir begleitet von öffentlichen Notaren und glaubwürdigen Zeugen mit Aufmerksamkeit die Wahrheit bezüglich des Großmeisters und der anderen oben angeführten Ausbilder herausfinden, indem jeder von ihnen genau befragt wird. Daher haben wir laut des von unserem besagten Herrn und Pontifex Maximus erteilten Befehls und des Auftrags gegen den Großmeister und der anderen oben angeführten Ausbilder ermittelt, indem wir diesselben aufmerksam über die oben erklärten Ergebnisse ausgefragt haben. Wie dann eben folgt, haben wir von den Notaren, die unten und in Gegenwart der Unterschriebenen Zeugen unterzeichnet haben, diese Ereignisse der besagten Templer und der Bekenntnisse beschreiben lassen, indem wir auch anordneten, dass diese in öffentlicher Form verfasst werden, und dass sie noch durch die Garantie unserer Siegel gültiger gemacht werden.

 

Im Jahre 1308 der Geburt des Herrn, der 6. Indiktion, am 18. Tag des Monats August und im 3. Jahr des Pontifikats unseres Papstes Clemens V., in der Festung von Chinon, in der Diözese Tours, schwor der Bruder Raymbaud de Caron, Ritter und Ausbilder in Übersee der Templer, indem er uns oben angeführten Kardinälen entgegentrat, auf die heiligen Evangelien Gottes, indem er das Buch körperlich berührte, die volle und reine Wahrheit zu sagen über sich wie auch über jede andere einzelne Person der Ordensbrüder, und auch über den Orden selbst, besonders hinsichtlich jener Themen, die den katholischen Glauben und den Zustand des Ordens, andere einzelne Personen und Brüder desselben Ordens selbst betreffen; von uns über die Zeit und Art seines Ordenseintrittes aufmerksam befragt, sagte er, tatsächlich sind es 40 Jahre, dass er zum Ritter geschlagen und in den Tempel vom damaligen Ausbilder der Provinz Provence, Bruder Roncelin de Fos, im Ort Richrenchis in der Diözese Capentras oder Saint-Paul-Trois Chateau, in der Kapelle der Templerniederlassung des Ortes aufgenommen wurde. Bei dieser Gelegenheit sagte ihm der Ausbilder nichts als nur Gutes; aber kurz danach kam zu dieser Aufnahmezeremonie ein gewisser Bruder Unteroffizier, dessen Name er sich nicht mehr erinnere, weil er seit langem verstorben ist. Dieser führte ihn beiseite; unter dem Mantel trug er ein kleines Kreuz; nachdem die anderen Brüder entfernt wurden und kaum, als dieser Unteroffizier und der Deponens alleine waren, zeigte ihm der Unteroffizier das Kreuz, obwohl er sich nicht mehr erinnere, ob es den Gekreuzigten zeigte, glaubte er, dass es gemalt oder geschnitzt gewesen ist. Und dieser Bruder sagte: „Es ist vorteilhaft, dieses zu verleugnen.“ Und der Deponens sagte, ohne es zu denken, dass er eine Sünde begehe: „Ich verleugne es.“ Auf dieselbe Weise sagte ihm dann der Unteroffizier, die Enthaltsamkeit und die Keuschheit zu bewahren; jedoch, wenn er das nicht imstande ist, wäre es besser das geheim als in der Öffentlichkeit zu machen. Außerdem sagte er, dass diese Verleugnung, die er machte, nicht aus Überzeugung, sondern durch Worte getan hatte. Tatsächlich hatte er es am folgenden Tag seinem Verwandten, dem Bischof von Capentras, der sich an diesem Ort befand, offenbart, der ihm sagte, dass er schlecht gehandelt und gesündigt habe: in dieser Sache beichtete er demselben Bischof, der ihm eine Buße auferlegte, und was das besagte betrifft, machte er.

 

Dann, nach dem schweren Laster der Sodomie gefragt, sagte er, sie nie, weder in aktiver noch passiver Form, praktiziert zu haben, noch jemals davon gehört zu haben, dass die Templer dieses Laster praktizieren, außer nur jene drei, die für dieses Laster zu lebenslangem Kerker in der Burg von Chateau-Pelerin verurteilt worden sind.

 

Befragt, ob die Brüder in der derselben Art in den Orden aufgenommen werden, wie er aufgenommen worden ist, sagte er, es nicht zu wissen. Von dem Augenblick, als er nicht zusagte, sah er niemanden mehr zusagen, abgesehen von zwei oder drei Brüdern, die nicht wussten, ob sie Christus verleugnet hatten oder nicht. Über die Namen dieser aufgenommenen Brüder befragt, sagte er, einer hätte den Namen Bruder Peter, an dessen Zunamen erinnere er sich nicht mehr. Befragt, welches Alter er gehabt habe, als er zum Ordensbruder gemacht worden war, sagte er, dass er ungefähr 17 Jahre gehabt hatte. Über das Bespucken des Kreuzes und über den Götzen in Form eines Kopfes befragt, sagte er, nichts zu wissen, indem er ergänzte, niemals über diesen Kopf sprechen gehört zu haben, bis er es im Laufe dieses Jahres von unserem Papst Clemens V. sagen gehört hat. Über den Kuss befragt, den ihm der Bruder Rosselinus auf den Mund gegeben hat, als er ihn als Bruder aufgenommen hatte, sagte er, von anderen Küssen nichts zu wissen. Darüber befragt, ob er beharrlich auf diesem Gleichnis bleiben wolle, und er die Wahrheit gesagt hatte, und irgendetwas falsches vermischt oder auch irgendetwas ausgelassen hatte, sagte er, auf sein nun abgegebenes Bekenntnis festhalten zu wollen und die Wahrheit gesagt zu haben, und in jener hatte er keinerlei Falschheit eingemischt noch irgendeine Wahrheit weggelassen.  

 

Und schließlich bat uns der sich niederkniende und die Hände reichende Bruder Raymbaud um Vergebung und Erbarmung in den betreffenden Angelegenheiten, und weil er eben dieser Bruder Raymbaud war, diese Dinge zu erbitten, schwor er in unsere Hände, der jetzt enthüllten und jeder andere Irrlehre ab, und das Buch zum zweiten Mal körperlich berührend schwor er auf die Heiligen Evangelien Gottes, dass er selbst den Vorschriften der Kirche gehorcht und sie befolgt hatte, den katholischen Glauben beachtete und befolgte, den die Heilige Römische Kirche hält, befolgt, predigt, lehrt und anordnet, dass er von anderen befolgt werde; und dass er als gläubiger Christ gelebt hätte und gestorben wäre. Nach jener Eidesleistung haben wir Kardinäle kraft dieser vom Papst in diesem Auftrag ausdrücklich erteilten Autorität dem Bruder Raymbaud den Befehl erteilt, dass er ergeben die Vergünstigung der Absolution von der Exkommunikation erbitte, die aus den vorher angeführten Gründen laufend war, ihn wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgegeben. In gleicher Weise, am selben Tag, in der selben vorgenannten Art und Form stellte sich persönlich in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen der Bruder Geoffrey de Charny, Ritter und Ausbilder der Templerniederlassungen der gesamten Normandie und schwor in der gleichen Weise auf die heiligen Evangelien Gottes unter körperlicher Berührung des Buches; ausführlich über die Art seines Ordenseintritts befragt, sagte er, dass er vor 40 Jahren ungefähr vom Ausbilder von Frankreich, dem Bruder Amaury de la Roche, in der Nähe von Etamps in der Diözese von Sens in einer Kapelle der Templerniederlassung dieses Ortes in die Ritterschaft der Templer, in Gegenwart des Ausbilders von Poitou, des Bruders Jean de Franceys und ungefähr neun oder zehn Mitbrüdern, die jetzt wie er annehme, schon tot sind, aufgenommen wurde.  

Bei dieser Gelegenheit, nach Beendigung des Eintrittsritus zog ihn der Bruder, der ihn aufgenommen hatte, nachdem er ihm den Ordensmantel über die Schultern gelegt hatte, im Inneren derselben Kapelle beiseite und zeigte ihm das Kreuz, auf dem das Christusbild war: und sagte ihm, an jenen nicht zu glauben, ja ihn sogar zu verleugnen. Und dann verneinte er es auf Befehl jenes mit Worten aber nicht aus Überzeugung. Er sagte, dass er jenen Bruder im Augenblick seiner Aufnahme auf den Mund und die bekleidete Brust als Zeichen der Achtung geküsst hatte.

Befragt, ob die Brüder der Templer, als sie in den Orden aufgenommen wurden, es auf diese Art geschah, wie er selbst aufgenommen ist, sagte er, dass er es nicht wisse. Er sagte auch, dass er persönlich nur einen Bruder in den Orden aufgenommen hat, nach demselben Verfahren, durch das er selbst aufgenommen war, und dass er in der Folge viele andere aufnahm, ohne sie zur besagten Verleugnung zu nötigen und in korrekter Weise; er sagte auch, dass er die Verleugnung des Kreuzes, die er selbst während seiner Aufnahme gemacht hatte und zu der er verpflichtet war, es zu machen, dem nunmehrigen Patriarchen von Jerusalem beichtete, von dem er Absolution erhielt.

Ausführlich über das Bespucken des Kreuzes, die Küsse, das Laster der Sodomie und des Götzen in der Form eines Kopfes befragt, sagte er, nichts zu wissen. Befragt, sagte er außerdem zu glauben, dass die anderen Brüder in den Orden auf diese Weise, wie er selbst aufgenommen worden war, aufgenommen werden; er sagte, es doch nicht sicher zu wissen, weil die Aufgenommenen, wenn solche Aufnahmezeremonien stattfinden, auf die Art auf der Seite gehalten werden, dass die anderen Brüder, die sich im selben Haus befinden, weder sehen noch hören, was man mit diesen bei dieser Gelegenheit macht. Über das Alter befragt, dass er beim Ordenseintritt hatte, sagte er, ungefähr 17 Jahre gehabt zu haben. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen auf Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem oder aus Angst vor Folter gebeichtet habe, verneinte er.

Befragt, ob er auf diesem Geständnis beharren wollte und ob er die Wahrheit gesagt hatte und ob er irgendetwas falsches vermischt hatte oder auch irgendetwas Wahres versäumt hatte, sagte er, dass er auf dem eben gesagten Geständnis bestehe, in dem er alles richtig gesagt hatte und die Wahrheit gesagt hatte, und in der er keine Falschheit vermischt oder irgendeine Wahrheit weggelassen hatte.

Nach oben beschriebener Art und Form glaubten wir Kardinäle, dass derselbe Bruder Goffroy, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgeben zu können.

In gleicher Weise, am selben Tag stellte sich persönlich in unserer Anwesenheit und in der der unterzeichneten Notare und Zeugen der Bruder Geoffroy de Gronneville und ausführlich über die Zeit und die Art seiner Aufnahme und über die vorher berichteten Angelegenheiten befragt, sagt er, vor ungefähr 28 Jahren wurde er als Ordensbruder der Templer vom Ritter und Ausbilder der Niederlassung [der] Templer in England, von Robert de Torville, bei London in einer Kapelle der Templerniederlassung dieser Stadt aufgenommen. Bei dieser Gelegenheit  zeigte ihm der Templer, der ihn aufnahm, nachdem er ihm den Ordensmantel übergeben hatte, ein gemaltes Kreuz in einem bestimmten Buch und sagte ihm, dass es notwendig wäre, das Bild von dem, der da dargestellt war, zu verleugnen; und weil der Aufgenommene es nicht machen, bestand der Templer sehr darauf, dass er es machte. Weil er es auf gar keine weise machen wollte und der Templer seinen Widerstand sah, sagte er [:] Möchtest Du mir das schwören, wenn ich es Dir erspare zu machen, sage trotzdem diese Verleugnung gemacht zu haben, falls die Mitbrüder Dich darum fragen werden?“ Und der sagte ja und versprach, dass er, falls er von einem der Mitbrüder gefragt werden sollte, gesagt hätte, die Verleumdung gemacht zu haben; darum verneinte er, wie er sagte, nichts auf andere Weise. Der Templer, der ihn aufnahm, sagte auch, dass es notwendig war, fas vorher gezeigte Kreuz zu bespucken; und weil er es nicht machen wollte, legte der Templer die Hand auf das Kreuz und sagte […] spucke wenigstens auf meine Hand!“ da er befürchtete, dass der Templer die Hand wegnehme und ein Teil der Spucke auf das Kreuz fallen könnte, wollte er nicht auf die Hand spucken, sondern auf die Erde neben dem Kreuz. Ausführlich über das Laster der Sodomie, den Götzen in Form eines Kopfes , über Küsse und andere Dinge, in denen die Templer verleumdet sind, sagte er, gar nichts zu wissen.

Befragt, on andere Ordensbrüder in dem Augenblick, in dem sie aufgenommen werden, in derselben Art aufgenommen werden, wie er es selbst wurde, sagte er zu glauben, dass es den anderen auch so geschehe, so wie es ihm anlässlich seines angeführten Eintritts widerfuhr. Gefragt, ob er die eben gesagten Sachen auf Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem oder auch auf Druck oder Furcht vor der Folter gebeichtet hatte, sagte er nein.

Nachdem wir Kardinäle nach der oben beschriebenen Art und Form glaubten, dass der selbe Bruder Geoffroy de Gonneville, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgeben zu können.

In gleicher Weise, am 19. Tag des laufenden Monats stellte sich persönlich Bruder Hugues de Perraud, der Ausbildungsritter der Häuser der Templer in Frankreich, indem er körperlich das Buch berührte, schwor er auf die heiligen Evangelien Gottes in der vorher angeführten Art und Form. Jener Bruder Hugues, wie schon gesagt wurde, der bei der Frage über die Art seiner Aufnahme in den Orden geschworen hatte, sagte, dass er in Lion, in der Niederlassung der Templer dieser Stadt, in der Kapelle desselben Hauses vor mehr oder weniger 46 Jahren, am vergangenen Fest der Magdalena aufgenommen worden ist; und als Ordensritter nahm ihn der Tempelritter Onkel väterlicherseits, der Bruder Hubert von Parraud, der Visitator der Ordensniederlassungen in Frankreich und Poitou auf. Nachdem er ihm den Ordensmantel um die Schultern legte, nahm ihn ein anderer Mitbruder mit dem Namen Johannes, der dann Ausbilder von La Muce war, in der Kapelle beiseite und zeigte ihm ein bestimmtes Kreuz, auf dem das Bild des Gekreuzigten gemalt war, und befahl ihm das Bild dessen, der dort dargestellt war, zu verleugnen: dieser widersetzte sich, so wie er konnte, wie er sagte. Trotzdem verleugnete er schließlich erschrocken durch die Einschüchterungen und Drohungen des Bruders Johannes das gemalte Bild von dem, der dort dargestellt war, allerdings nur ein einziges Mal. Wenn ihm auch der besagte Bruder Johannes mehrmals befahl, auf das besagte Kreuz zu spucken, wollte er trotzdem nicht spucken. Befragt, ob er den Templer, der ihn aufgenommen hatte, geküsst hatte, sagte er ja, aber nur auf den Mund. Nach dem Laster der Sodomie befragt, sagte er, dass er dazu niemals gezwungen wurde und noch es jemals begangen hatte. Befragt, ob er irgendwelche in den Orden aufgenommen hatte, sagte er ja, viele Personen und bei vielen Gelegenheiten, mehr als jeder andere im Orden lebende Templer. Befragt nach der Art, in der er andere in den Orden aufnahm, sagte er, dass er nach der Einführungszeremonie und der Übergabe der Mäntel jeden der Aufgenommenen zwang, dass er das Kreuz verleugne und ihn am Rücken unten, am Nabel und auf den Mund küsste. Sagte auch, dass er ihn anhielt, sich von sexuellem Verkehr mit Frauen fernzuhalten; wenn er sich nicht von der Unzucht enthalten könnte, sollte er sich mit den Mitbrüdern vereinigen. Hinsichtlich des Eides sagte er auch, dass er die Verleugnung, die er machte, als er in den Orden aufgenommen wurde, und andere Vorschriften, die er jenen, die von ihm aufgenommen wurden, auferlegte, nur mit Worten und ohne Absicht gemacht hatte. Befragt, warum er es aber gemacht hatte, und warum er es aber bedauert hatte, von dem Augenblick, in dem er es ohne Absicht machte, antwortete er, dass es die Statuten oder die Gewohnheit des Ordens so vorschrieben: und immer hatte er gehofft, dass dieser Irrtum weggeschafft werde. Befragt, ob jemand unter dem Aufgenommenen sich weigerte, zu spucken oder die anderen von ihm zuvor erwähnten tadelswerten Handlungen zu begehen, sagte er, dass wenige sich weigerten, schließlich aber doch alles es machten. Er sagte, dass wie er auch selbst die Brüder, die er in den Orden aufnahm, anhielt, sich sexuell mit den Mitbrüdern zu verkehren, es sich aber trotzdem nie zutrug, dass es gemacht wurde, und niemals hörte, dass einer diese Sünde begangen hatte, außer den zwei oder drei Brüdern in Übersee, die für das Laster in der Festung von Chateau-Pelerin eingesperrt worden sind. Befragt, ob er wüsste oder nicht,  ob alle Ordensbrüder in der Weise aufgenommen worden wären, in der er selbst die anderen aufnahm, sagte er, es nicht sicher zu wissen, außer für sich selbst und jene, die er persönlich aufgenommen hatte, weil die Templer in einem so geheimen Verfahren in den Orden aufgenommen werden, dass man es von denen, die bei der Aufnahmefeierlichkeit anwesend sind,  nicht erfahren kann. Befragt, ob sie in so einer Art aufgenommen worden wären, sagte er zu glauben, dass jene gleiche Art andere aufzunehmen noch bewahrt worden ist, wie es gehalten wurde, ihn aufzunehmen, die er selbst für jene, die er aufgenommen hatte, beachtet hatte. Über den Götzen in Form eines Kopfes, von dem man sagt, dass ihn die Templer verehren, befragt, sagte er, dass er es sah, dass er vom Bruder Pierre Allemandin in Montpellier dem Ausbilder an jenem Ort gezeigt wurde; und

dieser Kopf verblieb beim Bruder Pierre. Über das Alter seines Ordenseintritts befragt, sagte er, von seiner Mutter hörte er zu sagen, 18 Jahre gehabt zu haben. Er sagte auch, dass er schon einmal in Anwesenheit des Inquisitors Guillaume [Guillaume Humbert, Dominikaner] von Paris und einer seiner Kommissare diese Taten eingestanden hatte und dass dieses Geständnis handschriftlich vom Meister Ammis de Orleans, der so unterzeichnete und bestimmten anderen öffentlichen Notaren festgehalten worden ist. Und man hielt dieses Geständnis für wahr,  und in jenem und in allem, was in diesem mit jenem vereinbart wurde, wollte er festhalten; und falls in diesem seinem gegenüber dem Inquisitor und seinem Kommissar gemachten Geständnis, wie schon erwähnt, irgendetwas weiteres sein sollte, bestätigt, approbiert und bekräftigt er das. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen auf Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet habe, verneinte er.

Befragt,  ob ihm nach seiner Inhaftierung Fragen gestellt wurden, oder ob er gefoltert wurde, verneinte er. Nach der oben beschriebenen Art und Form glaubten wir Kardinäle nach all dem, dass der derselbe Bruder Hugues, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigungen der Absolution von diesen Seiten erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgeben zu können.

In der gleichen Weise, am 20. Tag des laufenden Monats, stellte sich persönlich in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und zeugen der Bruder Jacques de Molay, der Ritter und Großmeister des Templerordens, nachdem er geschworen hatte, wurde er aufmerksam über die oben angeführte Form und weise befragt, sagte er, dass ungefähr 42 Jahre vergangen sind, seit er bei Beune in der Diözese Autun als Ordensbruder vom Tempelritter Hubert de Perraud, dem damaligen Visitator von Frankreich und Poitou, in einer Kapelle der Niederlassung des Ortes aufgenommen wurde. Und über die Art des Ordenseintritts sagte er, dass jener ihm, der ihn aufgenommen hatte, bevor er den Mantel zuknöpfte ein bestimmtes Kreuz zeigte, sagte, Gott zu verleugnen, dessen Bildnis auf demselben Kreuz gemalt war, und darauf zu spucken: was er machte; er spuckte jedoch nicht auf das Kreuz, sondern auf die Erde, wie er sagte. Er sagte auch, dass er die Verleugnung mit Worten ohne Überzeugung machte. Ausführlich über das Laster der Sodomie, den Götzen in Form eines Kopfes und die unmoralischen Küsse befragt, sagte er nichts zu wissen. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen auf Wunsch, für Feld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet habe, verneinte er. Befragt, ob ihm nach seiner Inhaftierung Fragen gestellt wurden, oder ob er gefoltert wurde, verneinte er. Nach oben beschriebener Art und Form glaubten wir Kardinäle nach all dem, was der derselbe Bruder, Ordensgroßmeister Jacques, die in unseren Händen de nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgeben zu können.

Am gleichen 20. Tag [nicht Verhandlungstag, sondern Tag des Monats August] stellte sich der schon erwähnte Geoffroy de Gonneville in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und zeugen und hat das oben widergegebene Geständnis spontan und frei bekräftigt, approbiert und bestätigt und es öffentlich mit seinen Worten verlesen, indem er erklärte, dass beabsichtigte an seinen Taten, sowohl an diesem Geständnis wie an den schon in anderer Gelegenheit vor dem Inquisitor und den Inquisitoren gemachten festzuhalten, dass er dem besagten im Augenblick vor uns und den Notaren und den erwähnten Zeugen gemachten Geständnis zustimmt, und dass er an beiden[n] Geständnisse[n] festhalten wolle; falls in demselben vor dem Inquisitor gemachten Geständnis, wie schon erwähnt worden ist, etwas weiteres sein sollte, bekräftigt, approbiert und bestätigt er es.

Am besagten 20. Tag stellte sich der schon erwähnte Bruder Ausbilder Hugues de Perraud in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen, in gleicher Art und Form, spontan und frei hat er sein oben angeführtes Geständnis bekräftigt, approbiert und bestätigt und es öffentlich mit seinen Worten verlesen. Als Beweis all dessen haben wir angeordnet,  dass die Geständnisse und alle einzelnen oben erwähnten vor uns, denselben Notaren und Zeugen und vor uns selbst wiedergegebenen Taten, wie sie da oben enthalten sind, niedergeschrieben und einmal in öffentlicher Form von Robert de Condet, einem Kleriker aus der Diözese Soisson und Notar durch apostolisches Zeugnis verfasst werden, der mit uns und den Notaren und den unten angeführten Zeugen zusammen anwesend war, und durch das Gewicht unserer Siegel ausgestattet seien.

Diese Ereignisse spielten sich im oben angeführten Jahr, in der Indiktion, im Monat, in den Tagen, im Pontifikat und im Ort ab, in unserer Anwesenheit, in der Gegenwart der durch päpstliches Zeugnis öffentlicher Notare Umberto Vercellani, Nicolo Nicolai von Benevent, des erwähnten Robert von Condet und des Meisters Amise von Orleans, genannt Ratif, und der eigens dafür einberufenen Zeugen: des Ordensbruders Raimondo, Abt des Klosters S. Teoffredo des Benediktinerordens in der Diözese Ancy, und der klugen Herren Bernardo von Boiano, Archidiakon von Troia, Raoul de Boset, Pönitentiar und Kanoniker von Paris, und Pierre de Soire, Kustode der Kirche von Saint-Gaucery von Cambresis.

(ST) Und ich der besagte Robert von Condet, Kleriker der Diözese Soisson durch päpstliches Zeugnis öffentlicher Notar habe allen einzelnen oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit der ehrwürdigen Patres und der schon erwähnten Herren Kardinäle, meiner, der anderen selben Notare und Zeugen beigewohnt, durch die Gunst derselben Kardinäle zusammen mit den erwähnten Notaren und Zeugen anwesend und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle schrieb ich das vorliegende öffentliche Dokument und auf Antrag habe ich es in öffentlicher Form verfasst, indem ich es mit meinem Notariatszeichen approbiere.

(ST)  Und ich der oben erwähnte Umberto Vercellani, Kleriker von Beziers, durch päpstliches Zeugnis öffentlicher Notar habe den Geständnissen allen einzelnen oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit der besagten Herrn Kardinäle und wie oben viel ausführlicher berichtet ist, beigewohnt , durch die Gunst dieser mit den oben erwähnten Notaren und Zeugen zusammen und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle habe ich zur größeren Garantie dieses öffentliche Dokument unterschrieben und mit meinem Notariatszeichen habe ich es beglaubigt.

Und ich, Nicolo Nicolai von Benevent, öffentlicher Notar durch das oben angeführte päpstliche Zeugnis habe den Geständnissen von allen einzelnen oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit der besagten Herrn Kardinäle und wie oben viel ausführlicher berichtet ist, beigewohnt, durch die Gunst dieser mit den oben erwähnten Notaren und Zeugen zusammen und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle habe ich zur größeren Garantie dieses öffentliche Dokument unterschriben und mit meinem Notariatszeichen habe ich es beglaubigt. (ST)

(ST) Und ich, Amise von Orleans [Amisius von Aurelia] , genannt Ratif, Kleriker und Notar durch Zeugnis der allerheiligsten Kirche von Rom habe den Geständnissen und auch Aussagen und allen einzelnen oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit der Patres und der besagten Herrn Kardinäle und wie oben viel ausführlicher berichtet ist, beigewohnt, ich war mit den oben erwähnten Notaren und Zeugen zugegen, und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle hab ich zur Bezeugung der Wahrheit dieses öffentliche Dokument auf Verlangen unterschrieben und mit meinem Notariatszeichen habe ich es beglaubigt.   

 

 

Transkription: Pier Paolo Piergentili, Übersetzung: Christine Maria Grafinger, leicht überarbeitet von Stefan Winckler

 

Literatur:

 

Barbara Frale: Papal Absolution to the last Templar, Master Jacques de Molay. In: Journal of Medieval History,  Jg. 30, Heft 2 (Juni 2004), S. 109-134.

 

http://www.templerlexikon.uni-hamburg.de/Hassemer-Chinon-Papier.pdf


© Stefan Winckler


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